Krankenhaus -, 16.08.2011
URL: http://www.klinikum-gap.de/klinikum/Patienten-Formalitaeten.htm
Formalitäten
Aufnahme für die stationäre Behandlung
Zunächst benötigen Sie einen Termin in der für Sie zuständigen Fachabteilung. Die Vereinbarung des Termins kann durch Sie oder durch Ihren behandelnden Arzt abgesprochen werden.
![]() Die Patientenaufnahme |
Diese Unterlagen werden benötigt
• Ihre
Versichertenkarte
• Sofern eine Zusatzversicherung besteht,
die entsprechende Karte bzw. Nachweis
• Einweisungsschein, sofern
vorhanden
Sie erhalten von der Patientenaufnahme eine Aufnahmebestätigung, mit der Sie
sich auf die Station begeben. Gerne begleitet Sie unser ehrenamtlicher Lotsendienst, der auch
den Gepäcktransport übernimmt.
Für Ihren stationären Aufenthalt gelten unsere Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB). Sie regeln die Rechtsbeziehungen zwischen dem Krankenhaus und dem Patienten. Die AVB ist im Bereich der Patientenverwaltung (Aufnahme/Abmeldung) veröffentlicht.
Entlassung
Ihr Stationsarzt entscheidet darüber, wann der Zeitpunkt der Entlassung für
Sie gekommen ist.
Gehen Sie bitte am Entlassungstag in die
Patientenverwaltung. Hier wird auch der von Ihnen zu leistende
Eigenanteil errechnet:
Eigenanteil / stationäre Zuzahlung
Gesetzliche
Regelung der Krankenhauszuzahlung ab 1. Januar 2010
Als
volljähriger Versicherter in der gesetzlichen Krankenversicherung sind Sie bei
einem vollstationären Krankenhausaufenthalt verpflichtet, eine Eigenbeteiligung
in Höhe von 10 € pro Behandlungstag zu übernehmen, sofern Sie nicht insgesamt
von Zuzahlungen befreit sind. Diese Zuzahlungspflicht ist auf maximal 28 Tage im
Kalenderjahr begrenzt.
Der Gesetzgeber hat die Einziehung dieser Zuzahlungen nunmehr vollständig auf die Krankenhäuser übertragen. Die Zuzahlungen sind eine Forderung Ihrer Krankenkasse und werden von den Krankenhäusern nicht einbehalten, sondern an diese weitergeleitet. Die Krankenhäuser handeln lediglich im Auftrag Ihrer Krankenkasse.
Bitte vermeiden Sie Unannehmlichkeiten und geben Sie uns eine
Einzugsermächtigung oder denken Sie daran, die Zuzahlung direkt nach Ihrem
Aufenthalt zu entrichten. Dies ist auch per Kartenzahlung möglich.
Alle
Krankenhäuser sind gesetzlich verpflichtet, diese Zuzahlungen notfalls mit
Zwangsmitteln einzuziehen.
Vergessen Sie bitte nicht, Telefon und Fernseher am Automaten abzurechnen und ggf. Ihre hinterlegten Wertsachen an der Kasse abzuholen.
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Öffnungszeiten Patientenverwaltung:
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Öffnungszeiten Kasse:
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