Krankenhaus -, 16.08.2011
URL: http://www.klinikum-gap.de/klinikum/Patienten-Formalitaeten.htm

Formalitäten


Aufnahme für die stationäre Behandlung

Zunächst benötigen Sie einen Termin in der für Sie zuständigen Fachabteilung. Die Vereinbarung des Termins kann durch Sie oder durch Ihren behandelnden Arzt abgesprochen werden.


Die Patientenaufnahme

Diese Unterlagen werden benötigt
• Ihre Versichertenkarte
• Sofern eine Zusatzversicherung besteht,
   die entsprechende Karte bzw. Nachweis
• Einweisungsschein, sofern vorhanden

Sie erhalten von der Patientenaufnahme eine Aufnahmebestätigung, mit der Sie sich auf die Station begeben. Gerne begleitet Sie unser ehrenamtlicher Lotsendienst, der auch den Gepäcktransport übernimmt.

Für Ihren stationären Aufenthalt gelten unsere Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB). Sie regeln die Rechtsbeziehungen zwischen dem Krankenhaus und dem Patienten. Die AVB ist im Bereich der Patientenverwaltung (Aufnahme/Abmeldung) veröffentlicht.

 

Entlassung

Ihr Stationsarzt entscheidet darüber, wann der Zeitpunkt der Entlassung für Sie gekommen ist.
Gehen Sie bitte am Entlassungstag in die Patientenverwaltung. Hier wird auch der von Ihnen zu leistende Eigenanteil errechnet:

Eigenanteil / stationäre Zuzahlung
Gesetzliche Regelung der Krankenhauszuzahlung ab 1. Januar 2010

Als volljähriger Versicherter in der gesetzlichen Krankenversicherung sind Sie bei einem vollstationären Krankenhausaufenthalt verpflichtet, eine Eigenbeteiligung in Höhe von 10 € pro Behandlungstag zu übernehmen, sofern Sie nicht insgesamt von Zuzahlungen befreit sind. Diese Zuzahlungspflicht ist auf maximal 28 Tage im Kalenderjahr begrenzt.

Der Gesetzgeber hat die Einziehung dieser Zuzahlungen nunmehr vollständig auf die Krankenhäuser übertragen. Die Zuzahlungen sind eine Forderung Ihrer Krankenkasse und werden von den Krankenhäusern nicht einbehalten, sondern an diese weitergeleitet. Die Krankenhäuser handeln lediglich im Auftrag Ihrer Krankenkasse.

Bitte vermeiden Sie Unannehmlichkeiten und geben Sie uns eine Einzugsermächtigung oder denken Sie daran, die Zuzahlung direkt nach Ihrem Aufenthalt zu entrichten. Dies ist auch per Kartenzahlung möglich.
Alle Krankenhäuser sind gesetzlich verpflichtet, diese Zuzahlungen notfalls mit Zwangsmitteln einzuziehen.

Vergessen Sie bitte nicht, Telefon und Fernseher am Automaten abzurechnen und ggf. Ihre hinterlegten Wertsachen an der Kasse abzuholen.

Öffnungszeiten Patientenverwaltung:
Sie befindet sich im 1. UG, Nähe Haupteingang.

 Montag - Donnerstag:   7 Uhr - 16 Uhr 
 Freitag:   7 Uhr - 12 Uhr
 Samstag: 10 Uhr - 12 Uhr


Öffnungszeiten Kasse: 
Die Kasse finden Sie im Bereich der Patientenverwaltung.

 Montag - Donnerstag:

  8 Uhr - 12 Uhr
13 Uhr - 15 Uhr

 Freitag:   8 Uhr - 12 Uhr