Krankenhaus -, 31.07.2009
URL: http://www.klinikum-gap.de/klinikum/kv-ermaechtigung-01.htm
Abteilung für Gefäßchirurgie - Vaskuläre und endovaskuläre Chirurgie - Venenzentrum: KV-Ermächtigung
KV-Ermächtigung für gefässchirurgische Patienten
Der Zulassungsausschuss Oberbayern hat in seiner Sitzung vom 25.07.2007 beschlossen, dass ich zur Teilnahme an der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung in folgendem beschränkten Umfang ermächtigt werde:
Künftig darf ich nur die Überweisungsscheine von Kolleginnen und Kollegen der o. g. Fachgebiete entgegen nehmen.
Dringliche oder notfallmäßige Fälle können selbstverständlich wie bisher immer mit einem Einweisungsschein vorgestellt werden, dann kann hier vor Ort entschieden werden, inwieweit eine dringliche oder sofortige stationäre Behandlung durchgeführt werden muss.
Haben Sie bitte ausdrücklich Verständnis dafür, dass ich künftig Kassenpatienten ohne die von der KV Oberbayern vorgeschriebene Zuweisung nicht behandeln darf.
Ausgenommen hiervon sind
Ich möchte ausdrücklich betonen, dass Sie selbstverständlich immer ganz kurzfristig telefonisch Rücksprache nehmen können, falls Sie Fragen an uns haben oder besondere Problemfälle zu besprechen sind.
Dr. med. Stefan Nöldeke
Chefarzt