Die virtuelle Ambulanz bzw. die Möglichkeit auf elektronischem Weg eine
Zweitmeinung einzuholen: Dies bedeutet, dass ein Patient im
Krankenhaus A mit einer Erkrankung, für die ein Experte im Krankenhaus B
verfügbar wäre, nicht dorthin verlegt werden muss. Vielmehr besteht die
Möglichkeit, mit Einverständnis des Patienten, die relevanten Teile seiner
Behandlungsunterlagen (Röntgenbilder, Laborwerte, usw.) im Rahmen dieser
Zusammenarbeit an Krankenhaus B zu senden und eine Behandlungsempfehlung zu
erhalten. Dies kann schriftlich (vergleichbar mit E-Mails), telefonisch oder im
Rahmen von Videokonferenzen erfolgen. Ebenso wäre es denkbar, dass
niedergelassene Ärzte dieses System nutzen, um Anfragen an Experten im
Krankenhaus zu stellen. |
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Der Zugriff auf Behandlungsunterlagen im Ausland: Was in
einigen europäischen Regionen bereits Realität ist, soll ab kommendem Jahr mit
Einführung der elektronischen Gesundheitskarte auch in Deutschland aufgebaut
werden – die Möglichkeit, mit Einverständnis des Patienten,
Behandlungsunterlagen, welche an einem anderem Ort erstellt wurden, abzurufen.
So wäre es dann beispielsweise möglich, im Krankenhaus A das EKG abzurufen,
welches anlässlich eines früheren Besuches im Krankenhaus B angefertigt worden
ist. Im Projekt alias wird dieser Ansatz internationalisiert, d.h. es soll ein
Verfahren erarbeitet werden, mit dem ein solcher Informationsaustausch auch über
nationale und regionale Grenzen sicher möglich ist. |