KV-Ermächtigung für gefässchirurgische Patienten
Der Zulassungsausschuss Oberbayern hat in seiner Sitzung vom
25.07.2007 beschlossen, dass ich zur Teilnahme an der ambulanten
vertragsärztlichen Versorgung in folgendem beschränkten Umfang ermächtigt
werde:
- Auf Überweisung von fachärztlich tätigen Internisten mit
Schwerpunktbezeichnung Nephrologie und Chirurgen:
Anlage sowie Beseitigung
und Korrektur des arterio-venösen Shunts zur Hämodialyse.
- Auf Überweisung von Chirurgen und fachärztlich tätigen
Internisten:
2.1 Konsiliarärztliche Untersuchung zur Abklärung der
Operationsindikation von Patienten mit cerebralen
Gefäßerkrankungen.
2.2
Konsiliarärztliche Untersuchung zur Abklärung der Operationsindikation
von Patienten mit peripheren Gefäßerkrankungen.
Im Rahmen dieser
Ermächtigung können folgende Leistungen erbracht und abgerechnet werden:
Gebührenordnungsnummern 01310, 01311, 01312, 01600, 01602, 07340, 13300,
30500, 30501, 31201, 31202, 33061, 33072, 33076, 33080 und Pauschalen 40100
ff. EBM.
2.3 Konsiliarärztliche Untersuchung zur Abklärung der
Operationsindikation von Patienten mit abdominellen Gefäßerkrankungen
(Aortenaneurysma, viszerale Durchblutungsstörung).
Künftig darf ich nur die Überweisungsscheine von Kolleginnen und Kollegen der
o. g. Fachgebiete entgegen nehmen.
Dringliche oder notfallmäßige Fälle können selbstverständlich wie bisher
immer mit einem Einweisungsschein vorgestellt werden, dann kann hier vor Ort
entschieden werden, inwieweit eine dringliche oder sofortige stationäre
Behandlung durchgeführt werden muss.
Haben Sie bitte ausdrücklich Verständnis dafür, dass ich künftig
Kassenpatienten ohne die von der KV Oberbayern vorgeschriebene Zuweisung nicht
behandeln darf.
Ausgenommen hiervon sind
- alle Privatpatienten oder Selbstzahler
- der notfallmässig eingewiesene Patient
- die vor- oder nachstationäre Behandlung
- der ambulant operierte Patient (§ 115b) mit Vorbereitung und postop.
Kontrolle.
Ich möchte ausdrücklich betonen, dass Sie selbstverständlich immer ganz
kurzfristig telefonisch Rücksprache nehmen können, falls Sie Fragen an uns haben
oder besondere Problemfälle zu besprechen sind.
Dr. med. Stefan Nöldeke
Chefarzt