27.07.2026
Klinikum Garmisch-Partenkirchen bietet vertrauliche Spurensicherung nach Gewalt- und Sexualdelikten an und schließt Versorgungslücke in Oberbayern
Medizinische Hilfe und gerichtsfeste Beweissicherung auch ohne sofortige Anzeige
Das Klinikum Garmisch-Partenkirchen beteiligt sich am bayernweiten Angebot der Vertraulichen Spurensicherung (VSS). Menschen, die Opfer eines körperlichen oder sexuellen Übergriffs geworden sind, können damit wichtige Spuren sichern lassen, ohne unmittelbar eine Anzeige bei der Polizei erstatten zu müssen. Federführend betreut wird das Angebot durch die Chefärzte der Zentralen Notaufnahme und der Gynäkologie. Ziel ist es, Betroffenen unmittelbar nach einer Gewalterfahrung medizinische Hilfe, Schutz und eine professionelle Spurensicherung anzubieten.
Nach einem körperlichen oder sexuellen Übergriff stehen Betroffene häufig unter Schock. Viele Menschen sind in dieser Situation noch nicht bereit, über eine Anzeige oder ein Strafverfahren zu entscheiden. Gleichzeitig können gerade in den ersten Stunden und Tagen nach der Tat wichtige Spuren verloren gehen. Die Vertrauliche Spurensicherung schafft hier eine wichtige Möglichkeit: Spuren werden fachgerecht dokumentiert und gesichert, ohne dass die Polizei eingeschaltet werden muss.
Mit der Einführung der Vertraulichen Spurensicherung schließt das Klinikum Garmisch-Partenkirchen eine wichtige Versorgungslücke in Oberbayern. Bislang mussten Betroffene aus dem Landkreis und dem umliegenden Raum häufig weite Wege zurücklegen, um eine vertrauliche Spurensicherung durchführen zu lassen. Das Klinikum ergänzt nun das bestehende Krankenhaus-Versorgungsnetz zwischen Rosenheim, München und Memmingen und etabliert sich als zentrale Anlaufstelle im südlichsten Oberbayern.
„Betroffene sollen die notwendige Zeit erhalten, um über ihr weiteres Vorgehen selbstbestimmt entscheiden zu können. Mit der vertraulichen Spurensicherung stellen wir sicher, dass wichtige Beweise erhalten bleiben, auch wenn zunächst keine Anzeige erstattet wird“, betont Dr. Thomas Händl, Chefarzt der Zentralen Notaufnahme im Klinikum Garmisch-Partenkirchen.
Im Rahmen der Untersuchung werden mögliche Verletzungen dokumentiert und – abhängig vom Einzelfall – biologische Spuren sowie weitere relevante Beweismittel gesichert. Die Untersuchung erfolgt nach standardisierten medizinischen und rechtsmedizinischen Vorgaben. Die erhobenen Befunde und Asservate werden anschließend streng vertraulich an das zuständige Institut für Rechtsmedizin übermittelt und dort fachgerecht aufbewahrt.
Sollten sich Betroffene zu einem späteren Zeitpunkt für eine Anzeige entscheiden, können die gesicherten Beweise den Strafverfolgungsbehörden zur Verfügung gestellt werden. Ohne eine frühzeitige Spurensicherung wären viele dieser Spuren oftmals nicht mehr nachweisbar.
Neben der Spurensicherung erhalten Betroffene im Klinikum die notwendige medizinische Versorgung sowie Informationen zu weiterführenden Beratungs- und Unterstützungsangeboten. Zum Leistungsumfang gehören unter anderem die medizinische Untersuchung, die Dokumentation von Verletzungen, die Sicherung relevanter Spuren sowie ein abschließendes Beratungsgespräch mit Hinweisen auf Hilfsangebote und Unterstützungsstrukturen.
Im Landkreis Garmisch-Partenkirchen stehen Betroffenen verschiedene Beratungs- und Unterstützungsangebote zur Verfügung. Diese richten sich an Erwachsene ebenso wie an Kinder und Jugendliche. Ergänzend bieten bundesweite Hilfetelefone anonyme und kostenfreie Beratung.
„Gerade nach sexualisierter Gewalt ist eine behutsame, respektvolle und medizinisch sorgfältige Untersuchung entscheidend. Unser Ziel ist es, Sicherheit und Orientierung zu geben, medizinisch zu helfen und den Betroffenen die Kontrolle über die nächsten Schritte zurückzugeben“, so Dr. Rainer Wahl, Chefarzt der Gynäkologie.
Hintergrund
Die Vertrauliche Spurensicherung ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung gemäß § 27 Absatz 1 Satz 6 SGB V. Anspruchsberechtigte Versicherte können die Leistung in Anspruch nehmen, sofern der Sachverhalt noch nicht bei den Strafverfolgungsbehörden angezeigt wurde. Die Umsetzung erfolgt in Bayern in Zusammenarbeit mit den gesetzlichen Krankenkassen sowie den rechtsmedizinischen Instituten der Universitäten München und Würzburg.
Weitere Informationen zur Vertraulichen Spurensicherung in Bayern finden Interessierte unter: http://www.stmgp.bayern.de/vertrauliche-spurensicherung
