Qualitätsbericht
Im Rahmen des "gesetzlichen Qualitätsberichtes nach § 137 SGB V" stellt das Klinikum Garmisch-Partenkirchen den Bundesgremien und den Krankenkassen einmal jährlich Struktur- und Qualitätsdaten zur Verfügung. Der Bericht umfasst unter anderem Details zum Klinikum mit seinen Standorten und Fachabteilungen sowie Leistungs- und Qualitätsdaten einschließlich der Ergebnisse der gesetzlichen Qualitätssicherung. Die Krankenhäuser übermitteln ihre Berichte in Form von maschinenverwertbaren XML-Daten an den Gemeinsamen Bundesausschuss.
Hinweis zur COVID-19-Pandemie im Berichtsjahr 2020:
Vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie hat der G-BA im März 2020 kurzfristig reagiert und die Inhalte und Verfahren unterschiedlicher Qualitätssicherungs-Verfahren an die besonderen Rahmenbedingungen angepasst. Aber auch jenseits der Qualitätssicherungs-Verfahren hat die Pandemie im Jahr 2020 bedeutsam Einfluss auf die Versorgung in Krankenhäusern genommen. Diese Effekte spiegeln sich auch in den Qualitätsberichten im Berichtsjahr 2020 wider. So können etwa die Angaben in einigen Berichtsteilen deutlich von den Angaben aus den vorherigen Berichtsjahren abweichen, was einen direkten Vergleich einzelner Berichtsjahre nicht immer möglich macht. Dennoch stellen die Angaben im Qualitätsbericht die Strukturen und das Leistungsgeschehen in den Krankenhäusern für das Berichtsjahr 2020 transparent dar und erfüllen damit eine wichtige Aufgabe für Patientinnen und Patienten sowie die zuweisenden Ärztinnen und Ärzte.
Wir legen Wert darauf, dass das Klinikum Garmisch-Partenkirchen als zertifiziertes Krankenhaus Qualitätsmanagement weit über das im Gesetz geforderte Maß hinaus betreibt: Zusätzlich zum gesetzlichen Qualitätsbericht, dessen Inhalte überwiegend ungeprüft veröffentlicht werden, unterziehen wir uns seit 2004 regelmäßig einer mehrtägigen Vor-Ort-Überprüfung durch unabhängige Krankenhausfachleute.