Externe Qualitätssicherung
Im Rahmen der Gesundheitsversorgung ist es erforderlich, dass bestimmte Daten zu Ihrer Behandlung und Betreuung erhoben und verarbeitet werden. Diese Datenerhebung erfolgt auf Grundlage gesetzlicher Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), der die Qualität der medizinischen Versorgung sicherstellt und die Weiterentwicklung des Gesundheitswesens unterstützt. Alle Krankenhäuser in Deutschland sich gesetzlich zur Teilnahme verpflichtet. Die erfassten Daten dienen ausschließlich der Qualitätssicherung, der Forschung und der Verbesserung der medizinischen Versorgung.
Sämtliche Informationen dazu finden Sie unter Datenerhebung - Gemeinsamer Bundesausschuss.