Gesetzlicher Qualitäts­bericht

Die Krankenhäuser sind gesetzlich verpflichtet, jährlich einen Qualitätsbericht zu erstellen. Der Berichtszeitraum liegt immer zwei Jahre zurück. Die Qualitätsberichte geben einen Überblick über die Struktur- und Qualitätsdaten der Krankenhäuser. Unter anderem enthalten Sie Angaben Behandlungs- und Leistungsspektrum, zur Personalausstattung, zum Risikomanagement und vielem mehr.

Hier finden Sie die Berichte in komprimierter Form:

Bitte beachten Sie, dass die Qualitätsberichtsdaten für die Berichtsjahre 2019, 2020 und 2021 in Folge der Covid-19-Pandemie nicht vollständig und damit für Vorjahresvergleiche nur eigeschränkt nutzbar sind.