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Vertrauenliche Spurensicherung (VSS)
Medizinische Hilfe nach Gewalt- und Sexualdelikten – auch ohne sofortige Anzeige
Nach einem körperlichen oder sexuellen Übergriff stehen Betroffene häufig unter Schock. Viele möchten oder können sich zunächst noch nicht entscheiden, ob sie Anzeige bei der Polizei erstatten. Gleichzeitig können wichtige Spuren bereits in den ersten Stunden und Tagen verloren gehen.
Das Klinikum Garmisch-Partenkirchen bietet deshalb die Vertrauliche Spurensicherung (VSS) an. Dabei werden Verletzungen und mögliche Spuren fachgerecht dokumentiert und gesichert – sofern zuvor keine Anzeige bei der Polizei erfolgt ist. So bleibt Betroffenen die Möglichkeit erhalten, zu einem späteren Zeitpunkt selbstbestimmt über weitere rechtliche Schritte zu entscheiden.
Wichtig: Sollten sich die Betroffenen während der Vorstellung bei uns zu einer polizeilichen Anzeige entscheiden, erfolgt die Spurensicherung durch uns und die Polizei wird informiert. Erfolgt die polizeiliche Anzeige bereits primär und die Spurensicherung im Auftrag der Polizei, wird diese in der Regel durch das Institut für Rechtsmedizin der Ludwig-Maximilians-Universität München durchgeführt.
Was ist die Vertrauliche Spurensicherung?
Die Vertrauliche Spurensicherung ermöglicht eine medizinische Untersuchung und gerichtsfeste Beweissicherung nach körperlicher oder sexualisierter Gewalt, ohne dass die Polizei eingeschaltet werden muss.
Die Untersuchung erfolgt nach standardisierten medizinischen und rechtsmedizinischen Vorgaben. Die erhobenen Befunde und gesicherten Spuren werden streng vertraulich an das zuständige Institut für Rechtsmedizin weitergeleitet und dort fachgerecht aufbewahrt.
Entscheiden sich Betroffene später für eine Anzeige, können die Beweismittel den Strafverfolgungsbehörden zur Verfügung gestellt werden.
Für wen ist das Angebot gedacht?
Die Vertrauliche Spurensicherung richtet sich an Menschen - Erwachsene, ebenso wie Kinder und Jugendliche -die Opfer eines körperlichen oder sexuellen Übergriffs geworden sind und zunächst keine Anzeige bei der Polizei erstatten möchten oder sich über ihr weiteres Vorgehen noch nicht sicher sind.
Ihre Entscheidung bleibt Ihnen überlassen!
Die Inanspruchnahme der Vertraulichen Spurensicherung verpflichtet nicht zu einer Strafanzeige. Ziel des Angebots ist es, medizinische Versorgung sicherzustellen und gleichzeitig wichtige Beweise zu erhalten. Dadurch bleibt Betroffenen die Möglichkeit offen, auch zu einem späteren Zeitpunkt selbstbestimmt über weitere rechtliche Schritte zu entscheiden.
Unser Angebot im Überblick
- Medizinische Untersuchung und Versorgung
- Dokumentation von Verletzungen
- Sicherung biologischer und weiterer relevanter Spuren
- Vertrauliche Aufbewahrung der Beweismittel im Institut für Rechtsmedizin der Universität München
- Abschließendes Beratungsgespräch
- Informationen zu Beratungs- und Unterstützungsangeboten
Zur Vertraulichen Spurensicherung melden Sie sich bitte in der Zentralen Notaufnahme, gerne auch nach telefonischer Voranmeldung: 08821/77-1200.
Kosten
Die Vertrauliche Spurensicherung ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung gemäß § 27 Absatz 1 Satz 6 SGB V.
Voraussetzung ist, dass der Vorfall zum Zeitpunkt der Untersuchung noch nicht bei den Strafverfolgungsbehörden angezeigt wurde.