Parkplätze am Klinikum Garmisch-Partenkirchen werden ab 1. März wieder überwacht

Die Überwachung der Parkplätze am Klinikum Garmisch-Partenkirchen wird ab dem 1. März 2024 durch die Verkehrsüberwachung wieder durchgeführt.

Die ausgewiesenen Besucherparkplätze befinden sich wie bisher gegenüber dem Haupteingang des Klinikums. Innerhalb dieser Zone darf mit Parkscheibe drei Stunden geparkt werden. Ausgenommen sind selbstverständlich Bereiche, die separat ausgeschildert sind (wie z. B. Kurzzeit- und Behindertenparkplätze).

Pflege­überleitung

Die pflegerische Betreuung unserer Patienten geht auch über die Entlassung hinaus.

Aufgrund der generell immer kürzeren Verweildauer von Patienten im Krankenhaus gewinnt die adäquate Entlassungsplanung vermehrt an Bedeutung. Versorgungsbrüche manifestieren sich besonders beim Übergang vom stationären Krankenhausaufenthalt in den nachstationären Bereich. Damit sind unnötige Belastungen der Betroffenen und ihrer Angehörigen gemeint, was nicht selten zum sogenannten „Drehtüreffekt“ führt. Diesem Effekt wird im Klinikum durch das Konzept der Pflegeüberleitung entgegengewirkt.

Die pflegerische Entlassungsplanung umfasst alle pflegerischen Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Entlassung eines Patienten oder mit der Verlegung vom Klinikum in eine andere Einrichtung. Unser Ziel ist es, den poststationären pflegerischen Unterstützungsbedarf frühzeitig festzustellen, die weitere Versorgung des Patienten zu planen und zu organisieren; dies findet berufsgruppen- und einrichtungsübergreifend statt.

Die konkreten Aufgaben der Pflegeüberleitung sind:

  • Entlassungsvorbereitungen in die häusliche Pflege

  • Entlassungsvorbereitungen für die Kurzzeit- oder Dauerpflege, wenn sich während einer Patientenberatung die Entscheidung von der häuslichen Pflege zur Kurzzeit- oder Dauerpflege verändert

  • Betreuung der Patienten, die bereits von Angehörigen und/oder einem ambulanten Pflegedienst gepflegt werden

  • Betreuung der Patienten, die im Seniorenheim leben

  • Unterstützung der Station, wenn Klärungsbedarf bei der poststationären Pflege besteht

  • pflegefachliche Einschätzung der Versorgung und des daraus resultierenden weiter andauernden poststationären Pflege- und Unterstützungsbedarfs

  • Planung, Abstimmung und Koordination der poststationären Versorgungs- und Unterstützungsleistungen zwischen den beteiligten Berufsgruppen, den Patienten sowie den Angehörigen

  • Beratung und Information der Patienten und deren Angehörigen bzw. Bezugspersonen über die Möglichkeiten einer häuslichen Versorgung

  • Beratung und Antragstellung auf Leistungen der Pflegeversicherung

  • Gewährleistung einer adäquaten Hilfsmittelversorgung, d.h. das Hilfsmittel steht zum Entlassungszeitpunkt zur Verfügung

  • Koordination weiterer Beratungsdienste

  • Gewährleistung eines funktionierenden Berichtswesens in Bezug auf den Überleitungsprozess

  • Weitergabe von Informationen an die Ärzte, den Pflegedienst sowie den ambulanten Diensten und Leistungserbringern

  • regelmäßige Kontaktaufnahme zu den Einrichtungen, Organisationen und Versorgungsstrukturen der poststationären Pflege