Wir suchen Vermieter!

Wir sorgen für eine hochwertige medizinische Versorgung in der Region. Dafür brauchen wir Fachkräfte - und diese benötigen Wohnraum.

Helfen Sie uns bitte!
Wir freuen uns über Ihre Vermietungsangebote für unsere Beschäftigten! Herzlichen Dank.


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Ein Lächeln, das bleibt

Bernadette Lingg und ihr Ehrenamt im Krankenhausbesuchdienst

Radio Oberland stellt in der Sendung "EhrenSache" jede Woche Menschen vor, die sich mit Herz und ehrenamtlichen Engagement für unsere Region einsetzen.
Hören Sie hierzu den Podcast von Bernadette Lingg - 
hier geht´s zum Link.

Haben Sie auch Lust sich ehrenamtlich zu engagieren?
Im Krankenhausbesuchsdienst, im Lotsendienst, in der Demenzbegleitung, im Bücherdienst, in der Patientenbegleitung oder in der Hospizbegleitung? 

Wir freuen uns auf Sie!

Ansprechpartnerin:
Rosemarie Feldmann
Ehrenamtskoordination
Tel. 08821 77-7087
rosemarie.feldmann@klinikum-gap.de

 

Aufnahme

Patientenverwaltung

MO – DO: 7:00 – 16:00 Uhr
FR: 7:00 – 12:00 Uhr

Kontakt

Tel. +49 (0)8821 77-1013 und -1016
patientenverwaltung@klinikum-gap.de

Aufnahme

Zunächst benötigen Sie einen Termin in der für Sie zuständigen Fachabteilung. Die Vereinbarung des Termins kann durch Sie selbst oder durch Ihren behandelnden Arzt vorgenommen werden.

Patientenarmband

Die Sicherheit unserer Patienten steht an erster Stelle. Aus diesem Grund tragen Patienten in unserem Haus ein Patientenarmband.

Unterlagen

Wir möchten Sie bitten, am Tag der Aufnahme folgende Unterlagen mitzubringen:

  • Ihre Versichertenkarte
  • Karte bzw. Nachweis einer Zusatzversicherung – sofern diese besteht
  • Einweisungsschein, sofern vorhanden
  • aktuelle Untersuchungsbefunde und Röntgenbilder
  • ggf. aktuelle Computertomographie- oder Kernspintomographiebilder
  • ggf. Berichte von vorangegangenen Aufenthalten in anderen Kliniken

Für Ihren stationären Aufenthalt gelten unsere Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB). Sie regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen als Patienten und dem Klinikum Garmisch-Partenkirchen.

Checkliste für Ihren Aufenthalt

Bitte bringen Sie für Ihren Klinikumsaufenthalt die folgenden Dinge mit:

  • Allergiepass, Herzschrittmacherausweis, Marcumarausweis, Ausweis für Gelenkersatz etc.
  • in der Kinderheilkunde bitte zusätzlich einen Impfpass und das gelbe Untersuchungsheft
  • wichtige Medikamente, die Sie zurzeit einnehmen
  • Schuhlöffel, Greifzange und eigene Gehhilfen (z.B. Rollator, Gehstock, Gehstützen)
  • bequeme, nicht einschneidende Kleidung: Trainingsanzug, Bademantel, Nachtwäsche, Unterwäsche, Socken sowie ausreichend Ober- und Unterbekleidung
  • Hausschuhe und feste Schuhe (vorzugsweise ohne Schnürsenkel)
  • Toilettenartikel: Zahnbürste & -pasta, ggf. Prothesenpflegemittel, Seife, Duschgel, Hautpflegemittel, Rasierutensilien
  • ggf. Brille und/oder Hörgeräte
  • sowie Dokumente und ärztliche Unterlagen wie unter „Unterlagen“ aufgeführt.

Bitte vermeiden Sie, hohe Geldbeträge und wertvollen Schmuck ins Klinikum mitzubringen.

Checkliste für werdende Mütter

Bitte denken Sie frühzeitig daran, die folgenden Dinge zusammenzustellen – es kann auch unerwartet schnell gehen:

  • Mutterpass
  • Krankenkassenkarte
  • Einweisungsschein Ihres Gynäkologen
  • Personalausweis, Familienstammbuch oder Heiratsurkunde beziehungsweise Geburtsurkunde der Mutter (zur standesamtlichen Anmeldung Ihres Kindes in unserer Patientenaufnahme)
  • bequeme Kleidung zur Geburt (T-Shirt, Socken, Hausschuhe, Hose, Pulli usw.) und für den stationären Aufenthalt (Nachthemd, Morgenmantel, Still-BH, stillfreundliche Wäsche, T-Shirt, legere Hose usw.)
  • Toilettenartikel
  • Ausstattung für das Baby (Hemdchen, Jacke oder T-Shirt, Strampler, Mützchen, ggf. warme Jacke, Decke usw.)
  • für den Heimweg Babyschale/Kindersitz für das Auto

Eigenanteil & stationäre Zuzahlung

Als volljähriger Versicherter in der gesetzlichen Krankenversicherung sind Sie bei einem vollstationären Krankenhausaufenthalt verpflichtet, eine Eigenbeteiligung in Höhe von 10 Euro pro Behandlungstag zu leisten, sofern Sie nicht insgesamt von Zuzahlungen befreit sind. Diese Zuzahlungspflicht ist auf maximal 28 Tage im Kalenderjahr begrenzt.

Der Gesetzgeber hat die Einziehung dieser Zuzahlungen vollständig auf die Krankenhäuser übertragen. Die Zuzahlungen sind eine Forderung Ihrer Krankenkasse und werden von den Krankenhäusern nicht einbehalten, sondern an diese weitergeleitet. Die Krankenhäuser handeln lediglich im Auftrag Ihrer Krankenkasse.

Bitte vermeiden Sie Unannehmlichkeiten und geben Sie uns eine Einzugsermächtigung oder denken Sie daran, die Zuzahlung direkt nach Ihrem Aufenthalt zu entrichten. Dies ist auch per Kartenzahlung an der Kasse des Klinikums möglich. Alle Krankenhäuser sind gesetzlich verpflichtet, diese Zuzahlungen notfalls mit Zwangsmitteln einzuziehen.