Parkplätze am Klinikum Garmisch-Partenkirchen werden ab 1. März wieder überwacht

Die Überwachung der Parkplätze am Klinikum Garmisch-Partenkirchen wird ab dem 1. März 2024 durch die Verkehrsüberwachung wieder durchgeführt.

Die ausgewiesenen Besucherparkplätze befinden sich wie bisher gegenüber dem Haupteingang des Klinikums. Innerhalb dieser Zone darf mit Parkscheibe drei Stunden geparkt werden. Ausgenommen sind selbstverständlich Bereiche, die separat ausgeschildert sind (wie z. B. Kurzzeit- und Behindertenparkplätze).

Entlassung

Wenn Ihre stationäre Behandlung abgeschlossen ist, werden Sie durch den behandelnden Arzt in einem ausführlichen Gespräch darüber informiert, wann Sie entlassen werden und was Sie zu Hause für Ihre weitere Genesung beachten sollten. Sie erhalten einen Entlassbrief, in dem alle wichtigen Informationen in einem Entlassplan zusammengefasst sind. Bitte organisieren Sie Ihre Entlassung so, dass Sie bis spätestens 11:00 Uhr das Zimmer für nachkommende Patienten frei machen können.

Bitte vergewissern Sie sich selbst, inwieweit Sie in den einzelnen Abteilungen noch persönliche Angelegenheiten regeln müssen. Sollten Sie gegen den ärztlichen Rat die Klinikbehandlung vorzeitig beenden wollen, respektieren wir Ihre Entscheidung. Wir müssen jedoch darauf bestehen, dass Sie dies mit Ihrer Unterschrift bestätigen.

Aktuelle Informationen zum Entlassmanagement in Krankenhäusern finden Sie hier.

Vorbereitung Ihrer Entlassung

Während Ihres Aufenthaltes im Klinikum Garmisch-Partenkirchen haben Sie und Ihre Angehörigen die Möglichkeit, gemeinsam mit unserem Sozialdienst die erforderlichen Veränderungen nach der Entlassung vorzubereiten.

Auf Wunsch können Angehörige unserer Patienten aktiv in den Pflegeprozess eingebunden werden. Im Klinikum sind Pflegeexperten im Einsatz.

Zuzahlung

Gesetzlich Versicherte sind nach § 39 Abs. 4 SGB V verpflichtet, bei stationärer Krankenhausbehandlung eine Zuzahlung an das Krankenhaus für Ihre Krankenversicherung zu leisten. Die Zuzahlung beträgt derzeit 10,00 € / Tag (max. für 28 Tage im Jahr).

Befreit von der Selbstbeteiligung sind:

  • Privatpatienten
  • Heilfürsorgeberechtigte
  • Patienten mit Arbeitsunfällen
  • Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
  • Wöchnerinnen (längstens bis zu 6 Tagen)
  • Selbstzahler

Soweit Sie zur Zuzahlung verpflichtet sind, erhalten Sie vor Ihrer geplanten Entlassung eine Zuzahlungsaufforderung / Rechnung. Sie haben die Möglichkeit diese Rechnung an der Kasse am Haupteingang zu bezahlen oder die Rechnung innerhalb von 14 Tagen per Überweisung zu begleichen.

Kasse

MO – DO: 8:00 – 12:00 und 13:00 – 15:00 Uhr
FR: 8:00 – 12:00 Uhr

Die Kasse befindet sich auf der Ebene 0 in der Nähe des Haupteinganges.

Kontakt

Entlassmanagement

Tel. +49 (0)8821 77-0